Brexit
Brexit und EURES

Seit dem 1.2.2020 ist das Vereinigte Königreich nicht mehr Mitglied der Europäischen Union. Nun gibt es neue Regelungen, die in den unten stehenden Links zusammengefasst werden.
BA-Mitarbeitende finden Informationen zum Aufenthaltsrechts und der Erwerbstätigkeit von Neu-Briten nach Änderung des § 26 Absatz 1 der Beschäftigungsverordnung hier:
https://www.baintranet.de/011/005/007/012/Seiten/Information-202012007.aspx
Öffentlich zugänglich auf der Seite der Arbeitsagentur sind die FAQs der BA:
https://www.arbeitsagentur.de/brexit/briten-in-deutschland
Die britische Botschaft hat Informationen zur Verfügung gestellt, die für Deutsche interessant sind, die überwiegend temporär in Großbritannien tätig sein möchten
- Für EU-Bürger, die sich vorm 31.12.2020 im Vereinigten Königreich befinden, gibt es die EU Settlement Scheme:
https://www.gov.uk/settled-status-eu-citizens-families
- Für Kurzbesuche und Geschäftsreisende muss beachtet werden, was für Aktivitäten erlaubt sind:
(VISITORS APPENDIX 3. PERMITTED ACTIVITIES FOR ALL VISITORS)
https://www.gov.uk/guidance/immigration-rules/immigration-rules-appendix-v-visitor-rules
- ICTs müssen ein Tier 2 Visum beantragen:
https://www.gov.uk/tier-2-general
- Vertragliche Dienstleister ein Tier 5 Visum:
https://www.gov.uk/tier-5-government-authorised-exchange
- Präsentation für vorübergehende Beschäftigung:
https://www.bccg.de/bild/download/download_660.pdf
Brexit-Checker
Der Brexit-Checker liefert Ihnen eine personalisierte Liste, was Sie für sich, Ihr Geschäft und Ihre Familie berücksichtigen sollten.