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Berufsausbildung fördern

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Viele Auszubildende wohnen während der Ausbildung noch bei ihren Eltern. Wenn dies nicht möglich ist, reicht die Ausbildungsvergütung häufig nicht, um damit die Ausgaben für eine eigene Wohnung und den Lebensunterhalt zu bestreiten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann in diesem Fall Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragt werden. BAB wird während einer dualen Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf als Unterstützung zum Lebensunterhalt gezahlt. Um Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe zu haben, sollte eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein: 

  • der Ausbildungsbetrieb ist zu weit von den Eltern entfernt, um zuhause wohnen zu bleiben, oder
  • der/die Auszubildende ist über 18 Jahre alt oder verheiratet beziehungsweise lebt mit einer Partnerin oder einem Partner zusammen, oder
  • der/die Auszubildende hat mindestens ein Kind und lebt nicht in der Wohnung der Eltern.

 Weitere Informationen zur Berufsausbildungsbeihilfe gibt es auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit und bei den Agenturen für Arbeit vor Ort.  

Assistierte Ausbildung (AsA)

Unterstützung während der dualen Berufsausbildung bietet die Assistierte Ausbildung (AsA). Im Rahmen der AsA bekommen Auszubildende bei Bedarf - einzeln oder in kleinen Gruppen - die Unterstützung, die sie brauchen. Die Inhalte orientieren sich an den individuellen Bedürfnissen. Folgende Unterstützungsmöglichkeiten gibt es:

  • für Prüfungen zu lernen,
  • in der Berufsschule am Ball zu bleiben,
  • einen Streit zu klären oder ein Problem im Betrieb zu lösen,
  • die Sprachkenntnisse zu verbessern,
  • nach der Ausbildung einen passenden Job zu finden oder
  • im ersten Job nach der Ausbildung anzukommen

Informationen dazu gibt es auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/assistierte-ausbildung-machen und bei den Agenturen für Arbeit vor Ort.

Mit Inkrafttreten des Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetzes zum 01. August 2019 können auch alle Ausländerinnen und Ausländer, die in Deutschland leben, während einer betrieblichen Berufsausbildung mit BAB und AsA unterstützt werden.

Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Während einer schulischen Berufsausbildung an einer Berufsfachschule kann unter bestimmten Voraussetzungen BAföG beantragt werden. Die Abkürzung steht für Bundesausbildungsförderungsgesetz. 

Auch Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union, Migrantinnen, Migranten und Geflüchtete, die in Deutschland leben, können BAföG als finanzielle Unterstützung während des Studiums oder der Schulzeit erhalten.

Als Grundregel gilt: Haben Ausländerinnen und Ausländer eine Bleibeperspektive in Deutschland und sind sie gesellschaftlich integriert, gelten sie als förderberechtigt. Dies sind etwa Personen mit einem Daueraufenthaltsrecht nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU, einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG oder einer Niederlassungserlaubnis. 

Weitere Informationen zum BAföG gibt es unter  https://www.xn--bafg-7qa.de/.

 

Mögliche Vergünstigungen

Für Menschen in der Ausbildung gibt es teilweise auch Vergünstigungen im Öffentlichen Personennahverkehr ÖPNV und im kulturellen Bereich.