TMS - für Unternehmen
Unternehmen in Deutschland
Sie haben ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) in Deutschland und finden keine passende Bewerberin oder keinen passenden Bewerber auf dem deutschen Arbeitsmarkt? Sie sind daher daran interessiert, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus dem europäischen Ausland zu rekrutieren und möchten diese bei der Integration in Betrieb und Alltag unterstützen?
Dann ist möglicherweise ein Integrationsprogramm für Sie genau das Richtige. Das Programm soll eine nachhaltige Integration der neuen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in ihren Betrieb unterstützen. Um das zu gewährleisten, soll es individuell auf die Bedürfnisse der neuen Kollegin bzw. des neuen Kollegen im Abgleich mit den Anforderungen Ihres Unternehmens abgestimmt werden. Bestandteile sind insbesondere die Unterstützung und Hilfestellung bei der Eingewöhnung in Deutschland und der Ausbau sprachlicher Kompetenzen. Als Unternehmen werden Sie von einem spezialisierten Kooperationspartner über den gesamten Prozess beraten und unterstützt. Die Förderhöhe für jede neue Mitarbeiterin und jeden neuen Mitarbeiter beträgt 1.500€.
Voraussetzung
Die Förderung eines Integrationsprogramms ist ein Angebot für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Niederlassungen (bzw. antragstellende Einheiten) in Deutschland mit maximal 250 Beschäftigten.
- Sie suchen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem EU-Ausland und arbeiten mit der Bundesagentur für Arbeit zusammen
- Ihre neue Mitarbeiterin oder Ihr neuer Mitarbeiter ist mindestens 18 Jahre alt, besitzt die Staatsangehörigkeit eines der 27 EU-Staaten, Norwegen oder Island oder ist Drittstaatsangehörige/r mit EU Daueraufenthaltstitel gemäß EU-Richtlinie 2003/109/EG und hat in einem dieser Länder einen rechtmäßigen Wohnsitz.
- Im Rahmen der Rekrutierung sind Ihre Bewerberinnen und Bewerber durch eine EURES-Beraterin oder einen EURES-Berater im Herkunfts- oder im Zielland unterstützt worden.
- Der Arbeitsvertrag dauert mindestens sechs Monate bzw. drei Monate bei Praktika und die Arbeitszeit beträgt mindestens 50% einer Vollzeitstelle.
- Die Beschäftigung ist sozialversicherungspflichtig und entspricht den gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen.
- Das Integrationsprogramm startet innerhalb der ersten drei Wochen nach Beschäftigungsbeginn (die weitere Gestaltung ist variabel).
- Die maximale Förderhöhe pro Unternehmen beträgt 30.000€ pro Jahr.
- Über die Förderung des Integrationsprogrammes darf kein Gewinn generiert werden (non-profit principle).
- Bitte beachten Sie: Förderkriterien müssen für die gesamte Dauer der Finanzhilfe erfüllt sein.
Arbeitgeber, die eine TMS-Förderung erhalten, verpflichten sich den Werten der fairen Mobilität und der transparenten, respektvollen Kooperation mit dem EURES-TMS Konsortium und dazugehörigen Partnern. Wir möchten darauf hinweisen, dass kein Rechtsanspruch auf Förderung besteht und Anträge abgelehnt werden können, sollten sie nicht den Förderkriterien und den Werten einer TMS-Förderung entsprechen.
Was wir nicht fördern
- Unternehmen, die nicht transparent über Rekrutierungswege und relevante Kooperationspartner (z.B. Sprachkursträger) kommunizieren,
- die Förderung von Sprachkursen ohne Arbeitsvertrag im Kontext der Arbeitsplatzvermittlung durch z.B. Personaldienstleister oder Leiharbeitsfirmen (Poolbildung),
- die Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zur Arbeit in einem anderen Land
- die Vermittlung in Positionen bei europäischen Organen und Einrichtungen und anderen internationalen politischen, wirtschaftlichen, sozialen und wissenschaftlichen Organisationen sowie supranationalen Regulierungsstellen und ihren Agenturen.
- Berufsbildungsangebote (Praktika), deren Abschluss eine zwingende Voraussetzung für den Zugang zu einem Beruf in bestimmten Sektoren und Teil eines Studiums sind (z. B. Medizin, Architektur, Recht, Luftfahrtindustrie usw.)
- Unternehmen, die über die Inanspruchnahme von TMS Förderleistungen Gewinn anstreben oder erzielen (Gewinnverbot)
An dieser Stelle ein Hinweis: bei Einstellungen, die mit oder über einen Personaldienstleister oder Arbeitnehmerüberlasser realisiert wurden existieren von der EU-Kommission vorgegebene, projektspezifische Teilnehmerhöchstgrenzen pro Personaldienstleister oder Arbeitnehmerüberlasser (Your EURES Job 3 mit Laufzeit bis 06/2024: 40, Your EURES job 4 mit Laufzeit bis 09/2025: 40). Rekrutierungswege müssen durch Antragsteller:innen transparent gemacht werden.
Beratung
Die Beratung der teilnehmenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch eine EURES-Beraterin/einen EURES-Berater ist eine verpflichtende Voraussetzung, vor allem aber ist sie ein zentraler Pfeiler, um eine nachhaltige und faire Integration zu gewährleisten.
Als Arbeitgeber wenden Sie sich bitte rechtzeitig, d.h. vor der Rekrutierung oder Einstellung an Ihren zuständigen Arbeitgeberservice. Hier erhalten sie Informationen zur Veröffentlichung ihrer Stellenangebote über das EURES-Portal und Unterstützung bei Fragen der Rekrutierung für schwer zu besetzende Stellen.
Sollten Sie ein Integrationsprogramm für Ihre neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem EU-Ausland entwickeln wollen, wenden Sie sich bitte mindestens 20 Tage vor der Arbeitsaufnahme der neuen Mitarbeiterin/des neuen Mitarbeiters an Ihren zuständigen Arbeitgeberservice. Im weiteren Verlauf werden Sie individuell und systematisch durch einen spezialisierten Kooperationspartner beraten und unterstützt. So werden gute Voraussetzungen geschaffen, dass sich Menschen in Ihrem Betrieb und im neuen sozialen Umfeld wohlfühlen, aber auch Ihre Bedarfe zielführend gedeckt werden können. Bitte beachten Sie, dass die Antragstellung vor der Arbeitsaufnahme erfolgen muss.