EURES-TMS-Förderung - Wie funktioniert es?

Fördervoraussetzungen
- Sie sind Staatsangehörige/r einer der EU-Mitgliedstaaten, Norwegens oder Islands und haben einen rechtmäßigen Wohnsitz in einem der 27 EU-Mitgliedstaaten, Norwegen oder Island oder sind Drittstaatsangehörige/r mit einem EU-Daueraufenthaltstitel gemäß EU-Richtlinie 2003/109/EG?
- Sie sind mindestens 18 Jahre alt, aber haben das Rentenalter noch nicht erreicht?
- Sie suchen nach einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, einem Praktikum oder einer Lehrstelle in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, Norwegen oder Island? Vielleicht haben Sie eine entsprechende Stelle auch schon gefunden oder bereits in Aussicht?
Zu wissen, woran man vor dem Schritt der Aufnahme einer Arbeit in einem anderen Land denken muss, ist Voraussetzung erfolgreicher Arbeitsmobilität. Die individuelle Information und Beratung hilft dabei, eine gut informierte Entscheidung zu treffen. Daher ist eine Beratung Voraussetzung der EURES-TMS-Förderung, die dabei unterstützt auch finanzielle Hürden zu überwinden.
Der berufliche Wechsel in ein anderes Land sollte nicht übereilt getroffen werden. Die EURES-TMS-Förderung muss im Vorfeld der Aufnahme einer neuen Beschäftigung in einem anderen Land angefragt und beantragt werden. Interessierte Kandidatinnen und Kandidaten sollten sich mindestens 20 Arbeitstage vor der geplanten Maßnahme mit einer EURES-Beraterin oder einem EURES-Berater in Verbindung setzen, um eine zielführende Beratung sicherzustellen, die Fördervoraussetzungen zu besprechen und um alle relevante Unterlagen fristgerecht zur Verfügung stellen zu können.
Das Verfahren umfasst die folgenden Schritte:
- Es erfolgt eine erste Prüfung zur Förderfähigkeit entsprechend den Fördervoraussetzungen sowie die Anforderung der erforderlichen Unterlagen durch die EURES-Beraterin / den EURES-Berater. Allen Bewerberinnen und Bewerbern wird zu diesem Zeitpunkt eine EURES-Beratung angeboten. Diese ist Voraussetzung einer Förderung.
- Eine Anfrage wird zur Prüfung der Mittelverfügbarkeit mit den Unterlagen durch die EURES-Beraterin / den EURES-Berater an den Projektträger geschickt.
- Die Förderfähigkeit und die Mittelreservierung für die / den Antragstellende*n wird entsprechend der Förderfähigkeit oder -möglichkeit bestätigt, muss ggf. aber auch abgelehnt werden. Im positiven Fall werden die Formulare für eine Antragstellung zur Verfügung gestellt.
- Der Antrag und die vollständigen Anmeldeunterlagen sollten 10 Tage vor dem Start der geplanten Maßnahme über die EURES-Beraterin / den EURES-Berater eingereicht werden. Antragstellungen müssen in der Regel vor dem antragsbegründenden Ereignis eingereicht werden.
- Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Förderung erfolgen.
Bei Einstellung durch Arbeitnehmerüberlassungen oder Vermittlung durch gewerbsmäßige Rekrutierungs- und Vermittlungsagenturen gilt im Sinne des Gewinnverbots eine Begrenzung der Zahl der Förderfälle auf 40 pro Arbeitnehmerüberlassung bzw. Vermittlungsagentur im Rahmen des gesamten Projekts. Relevanter Zeitpunkt für die Erfassung der Anzahl ist der Eingang der Anfrage mit allen dafür erforderlichen Unterlagen und dem Nachweis einer EURES-Beratung.
Aktuell werden zwei EURES-TMS-Projekte mit unterschiedlichen Förderkonditionen parallel umgesetzt. Das Projekt "YEJ 4" endet im September 2025. Die Umsetzung des Projekts "YEJ 5" startet zum 1. April 2025 und endet Ende Februar 2027. Aus welchem Projekt eine Förderung erfolgt, liegt in der Entscheidung und Verantwortung des Projektträgers.
Abhängig von den individuellen Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Antragstellung, können Sie aus dem Projekt "YEJ 4" die nachfolgenden Förderungen beantragen:
- Reisekosten: Sie können vor Ihrem Bewerbungsgespräch eine einmalige finanzielle Unterstützung für Ihre Reisekosten für ein oder mehrere Bewerbungsgespräche bei Unternehmen in einem anderen EU-Staat, Norwegen oder Island beantragen. Die Mittel können auch für eine Hospitation oder Probearbeit im Unternehmen genutzt werden.
- Vorbereitender Sprachkurs im Herkunftsland oder im Zielland (berufsbegleitend): Sie können im Kontext der Aufnahme einer Stelle in einem der EU-Mitgliedsländer, Norwegen oder Island finanzielle Unterstützung für den Spracherwerb beantragen. Den Sprachkursanbieter können Sie frei wählen. Die Qualität des Anbieters muss jedoch anhand einer Zertifizierung nachvollziehbar sein. Wir bitten um die Einreichung von zwei unabhängigen Angeboten bereits mit der Mittelanfrage. Nutzen Sie dazu das entsprechende Formular.
- Umzugskosten: Nach einer erfolgreichen Vermittlung können Sie vor Ihrem Umzug eine einmalige finanzielle Unterstützung des Umzuges beantragen.
- Anerkennungskosten: Sie können finanzielle Unterstützung für die Anerkennung von akademischen und beruflichen Qualifikationen beantragen.
- Zusätzliche Reisehilfe: Im Zusammenhang mit Ihrem Antrag für Reisekosten oder Umzugskosten können Sie eine zusätzliche Reisehilfe beantragen, sofern Ihr Wohnsitz in einer Randlage EU-Europas liegt und hieraus erhebliche Mehrkosten entstehen oder Sie eine besondere Form der Unterstützung (z.B. Reisebegleitung) auf Grund einer Beeinträchtigung benötigen.
- Familienunterstützung: Im Falle eines Familienumzuges können Sie finanzielle Unterstützung beantragen, wenn Sie für mindestens ein Kind unter 18 Jahre erziehungsberechtigt oder eine nachweislich pflegebedürftige Person verantwortlich sind und diese mit Ihnen umziehen.
Bitte denken Sie daran: Interessierte Kandidatinnen und Kandidaten sollten sich mindestens 20 Arbeitstage vor der geplanten Maßnahme mit einer EURES-Beraterin oder einem EURES-Berater in Verbindung setzen, um eine zielführende Beratung sicherzustellen, die Fördervoraussetzungen zu besprechen und um alle relevante Unterlagen (Antragsunterlagen, Arbeitsverträge, Sprachkursangebote etc.) fristgerecht zur Verfügung stellen zu können.
Mehr Informationen zu den einzelnen Fördermodulen und zu den jeweiligen Förderbedingungen finden Sie in den folgend verlinkten Infoblättern:
- TMS Infoblatt Antrag Sprachkurs
- TMS Infoblatt Antrag Reisekosten
- TMS Infoblatt Antrag Umzug
- TMS Infoblatt Antrag Anerkennung
- TMS Infoblatt Antrag Zusätzliche Reisebeihilfe
- TMS Infoblatt Antrag Familienunterstützung
- TMS Infoblatt für Sprachkursträger
Abhängig von den individuellen Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Antragstellung, können Sie aus dem Projekt "YEJ 5" die nachfolgenden Förderungen beantragen:
- Reisekosten: Sie können vor Ihrem Bewerbungsgespräch eine einmalige finanzielle Unterstützung für Ihre Reisekosten für ein oder mehrere Bewerbungsgespräche bei Unternehmen in einem anderen EU-Staat, Norwegen oder Island beantragen. Die Mittel können auch für eine Hospitation oder Probearbeit im Unternehmen genutzt werden.
- Vorbereitender Sprachkurs im Herkunftsland oder im Zielland (berufsbegleitend): Sie können im Kontext der Aufnahme einer Stelle in einem der EU-Mitgliedsländer, Norwegen oder Island finanzielle Unterstützung für den Spracherwerb beantragen. Den Sprachkursanbieter können Sie frei wählen. Die Qualität des Anbieters muss jedoch anhand einer Zertifizierung nachvollziehbar sein. Wir bitten um die Einreichung von zwei unabhängigen Angeboten bereits mit der Mittelanfrage. Nutzen Sie dazu das entsprechende Formular.
- Mobilitätskostenbeihilfe: Sie können eine pauschale Unterstützung zu den Umzugskosten zur Beschäftigungsaufnahme in einem anderen EU-Land, Norwegen oder Island beantragen. Die Fördermittel werden in drei Tranchen ausgezahlt.
- Anerkennungskosten: Sie können finanzielle Unterstützung für die Anerkennung von akademischen und beruflichen Qualifikationen beantragen.
- Familienmobilitätsbeihilfe: Sie können einmalig eine Unterstützung beantragen, wenn Sie eine Beschäftigung in einem anderen EU-Land, Norwegen oder Island aufnehmen und Ihre Familie mit Ihnen umzieht. Gewährt werden kann die Familienmobilitätsbeihilfe für Ehepartner*in, eingetragene/n Partner*in, nicht-eheliche Partner*in und / oder unterhaltspflichtige Kinder oder pflegebedürftige Personen.
Mehr Informationen zu den einzelnen Fördermodulen und zu den jeweiligen Förderbedingungen finden Sie in den folgend verlinkten Infoblättern: