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EURES TMS: Grundlegende Informationen

EURES-Förderung

EURES ist das größte Netzwerk zur Förderung beruflicher Mobilität innerhalb der EU. Das Förderprogramm EURES Targeted Mobilty Scheme (EURES TMS) ist Teil der EURES-Strategie. Das EU-Programm EURES TMS unterstützt in ganz Europa Projekte - mit zum Teil unterschiedlichen Ausrichtungen und Schwerpunkten – in Form von Refinanzierungen. Informationen zu den verschiedenen europäischen Projekten finden Sie auf dem EURES-Portal.  

Die EURES TMS-Projekte werden in Konsortien, also gemeinsam mit Partnerorganisationen, umgesetzt. Informationen zu den aktuellen Projekten und zum jeweiligen Konsortium finden Sie hier unter "Unsere Projekte, unsere Partner".

Ziel von EURES ist es, in Europa grenzüberschreitend faire und nachhaltige berufliche Mobilität zu fördern und dabei bestehende Hindernisse abzubauen. Im Kontext der EURES-TMS-Projekte bedeutet faire und nachhaltige Mobilität, dass Teilnehmende des Programmes individuell über das Leben sowie die Arbeitsmarktchancen und -rahmenbedingungen im gewünschten Zielland informiert und bei der Bewältigung potentieller Hürden bei der Aufnahme einer neuen Tätigkeit in einem anderen EU-Land finanziell unterstützt werden. EURES TMS erleichtert so die berufliche Mobilität und Integration von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Europa.

Die Möglichkeiten für Arbeitsuchende und Unternehmen sind vielfältig. Die ausführliche und im Kontext der Förderung verpflichtende Beratung weist den Weg zu den passenden Fördermodulen, über die finanzielle Förderung einer sprachlichen Vorbereitung und der Umzugskosten bis hin zu speziellen Unterstützungen für Unternehmen, die Mitarbeitende aus der EU einstellen.

Bei der Wahl einer Stelle in einem der 27 EU-Staaten, Norwegen oder Island sind Teilnehmende des Programmes frei, sofern die Stelle:

  • sozialversicherungspflichtig ist
  • den gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen entspricht
  • mindestens nach gesetzlichem Mindestlohn bezahlt wird (dies gilt auch für Ausbildungsstellen und Praktika)
  • mindestens auf eine Dauer von sechs Monaten bzw. drei Monaten bei Praktika angelegt ist
  • die Arbeitszeit mindestens 50% einer Vollzeitstelle beträgt, sodass der Lebensunterhalt eigenständig bestritten werden kann
  • keine auf eine Saison beschränkte Arbeitsstelle ist

Klar definierte Fördervoraussetzungen und Qualitätsstandards, sowie die professionelle Beratung und Prüfung (u.a. der Arbeitsverträge), sind zentrale Eckpfeiler, um Fairness und Nachhaltigkeit zu gewährleisten.

Faire und nachhaltige Mobilität bedeutet auch, dass Rekrutierungswege und Kooperationen mit Sprachkursträgern von potentiellen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern als auch von Bewerberinnen und Bewerbern transparent kommuniziert werden müssen. Unternehmen, die im Kontext einer TMS-Förderung agieren, verpflichten sich auf die Werte der fairen Mobilität und der transparenten, respektvollen Kooperation mit dem EURES-TMS Konsortium und dazugehörigen Partnerorganisationen. Detaillierte Informationen zum Bewerbungsprozess finden Sie unter "EURES TMS Förderung – wie funktioniert es?"

Die deutschen EURES-Projekte unterstützten dabei sowohl Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Zielland Deutschland als auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die EU-weit arbeitsuchend sind. Ein besonderer Fokus liegt in den deutschen EURES-TMS-Projekten auf der Förderung von Menschen, die in hohem Maße von Arbeitslosigkeit bedroht sind und für die die transnationale Arbeitsmobilität eine besondere Hürde bedeutet. Dazu zählen Langzeitarbeitslose, Menschen mit Behinderungen, Alleinerziehende sowie Menschen, die weder in Ausbildung noch in Beschäftigung oder Training sind (NEETS).

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in ihr Herkunftsland oder ein Land, in dem sie bereits über längere Zeit gelebt haben, zurückkehren, können nicht gefördert werden, denn die zu überwindenden Hemmnisse sind deutlich geringer.

Der Fachkräftemangel stellt in vielen Bereichen in Europa Unternehmen vor große Probleme. Fehlende Arbeitskräfte schränken das Gemeinwesen ein und verhindern den erforderlichen Umbau in vielen Sektoren. Bei der Einstellung von neuen Mitarbeitenden aus anderen Ländern sind oftmals Unterstützung bei der Integration oder Qualifikationsanpassungen erforderlich. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und eigenständige Niederlassungen bis 250 Mitarbeiter*innen können Unterstützung bei der Qualifizierung ihrer neuen EU-Mitarbeiter*innen beantragen. Sie werden in Deutschland durch die Partner im Konsortium TIBOR GmbH, Gesellschaft für Bildung, Beratung und Vermittlung (TIBOR) und BBZ Berufsbildungszentrum Augsburg der Lehmbaugruppe gGmbH (BBZ) zu passenden und förderfähigen Angeboten beraten und bei der Antragstellung unterstützt. Die Konsortial-Partner beraten in ihren Ländern zu dieser Fördermöglichkeit eigenständig im Rahmen von Teil-Projekten.