EURES TMS - Förderung für Unternehmen
Fördervoraussetzungen für Unternehmen in Deutschland
Sie haben ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) oder führen eine Niederlassung (bzw. antragstellende Einheit) mit maximal 250 Beschäftigten in Deutschland und finden keine passende Bewerberin oder keinen passenden Bewerber auf dem deutschen Arbeitsmarkt? Sie sind daher daran interessiert, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus dem europäischen Ausland zu rekrutieren und möchten diese bei der Integration in Betrieb und Alltag unterstützen oder sie durch eine Anpassungsqualifizierung fit für den Job machen?
Dann ist möglicherweise die EURES TMS-Förderung eines Integrationsprogramms (Projekt "YOUR EURES Job 4" (YEJ 4), Umsetzung bis September 2025) oder eines Trainingsprogramms (Projekt "YOUR EURES Job 5" (YEJ 5), April 2025 bis Februar 2027) für Ihr Unternehmen genau das Richtige. Das Programm soll eine nachhaltige Integration (YEJ 4) oder eine Anpassung von Qualifizierungen (YEJ 5) der neuen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in ihren Betrieb unterstützen. Um das zu gewährleisten, soll es individuell auf die Bedürfnisse der neuen Kollegin bzw. des neuen Kollegen im Abgleich mit den Anforderungen Ihres Unternehmens abgestimmt werden. Bestandteile des Integrationsprogramms (YEJ 4) sind insbesondere die Unterstützung und Hilfestellung bei der Eingewöhnung in Deutschland und der Ausbau sprachlicher Kompetenzen. Im Trainingsprogramm (YEJ 5) sind alle Qualifizierungen denkbar, für die nicht die Bundesagentur für Arbeit (BA) bereits Förderangebote bereitstellt. Möglicherweise ist in Ihrem Unternehmen eine sprachliche Qualifizierung für bestimmte Situationen (z.B. Patientengespräche, Angehörigen- oder Elterngespräche) sinnvoll.
Als Unternehmen werden Sie von einem spezialisierten Kooperationspartner über den gesamten Prozess beraten und unterstützt. Die Förderhöhe für jede neue Mitarbeiterin und jeden neuen Mitarbeiter beträgt beim Integrationsprogramm (YEJ 4) pauschal 1.500 €, beim Trainingsprogramm (YEJ 5) je nach Angebot bis zu 1.500 €.
5% der Gesamtkosten der Qualifizierungsmaßnahmen müssen durch das Unternehmen getragen werden.
Mehr Details zum Fördermodul Integrationsprogramm (YEJ 4, Umsetzung bis September 2025) finden Sie hier.
Mehr Details zum Fördermodul Trainingsprogramm (YEJ 5) finden Sie hier.
Das Fördermodul Trainingsprogramm (YEJ 5) wird im Rahmen der Kooperation im Projektkonsortium auch in anderen Zielländern angeboten. Hier sind konkrete Teilprojekte in den jeweiligen Ländern in Branchen benannt, in denen der Fachkräftemangel und geringe oder nicht passende Qualifikation das Gemeinwesen einschränkt oder erforderlich Transformationen verhindern.
Informationen zu den aktuellen Projekten und zum jeweiligen Konsortium finden Sie hier unter "Unsere Projekte, unsere Partner".
Fördervorrausetzungen:
- Ihre neue Mitarbeiterin oder Ihr neuer Mitarbeiter ist mindestens 18 Jahre alt, besitzt die Staatsangehörigkeit eines der 27 EU-Staaten, Norwegen oder Island oder ist Drittstaatsangehörige/r mit EU Daueraufenthaltstitel gemäß EU-Richtlinie 2003/109/EG und hat in einem dieser Länder einen rechtmäßigen Wohnsitz.
- Im Rahmen der Rekrutierung sind Ihre Bewerberinnen und Bewerber durch eine EURES-Beraterin oder einen EURES-Berater im Herkunfts- oder im Zielland unterstützt worden.
- Der Arbeitsvertrag dauert mindestens sechs Monate bzw. drei Monate bei Praktika und die Arbeitszeit beträgt mindestens 50% einer Vollzeitstelle.
- Die Beschäftigung ist sozialversicherungspflichtig, entspricht den gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen und wird mindestens nach Mindestlohnt bezahlt.
- Die maximale Förderhöhe pro Unternehmen beträgt 30.000€ pro Jahr im Rahmen des Projekts beim Integrationsprogramm (YEJ 4), beim Trainingsprogramm (YEJ 5) beläuft sich die Höchstfördersumme auf 60.000 € pro Unternehmen während der Projektlaufzeit.
- Über die Förderung des Integrationsprogramms oder des Trainingsprogramms darf kein Gewinn generiert werden ("non-profit principle").
- Wenn es vergleichbare finanzielle Unterstützung auf nationaler Ebene gibt, muss dieses Angebot vorrangig genutzt werden (Subsidiaritätsprinzip).
- Alle Fördervoraussetzungen müssen für die gesamte Dauer der Finanzhilfe erfüllt sein.
- Arbeitgeber, die eine TMS-Förderung erhalten, verpflichten sich den Werten der fairen Mobilität und der transparenten, respektvollen Kooperation mit dem EURES-TMS-Konsortium und dazugehörigen Partnern. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Anträge können abgelehnt werden, sollten sie nicht den Förderkriterien und den Werten einer EURES-TMS-Förderung entsprechen.
Was bzw. wen wir nicht fördern:
- Unternehmen, die nicht transparent über Rekrutierungswege und relevante Kooperationspartner (z.B. Sprachkursträger) kommunizieren
- Die Förderung von Sprachkursen ohne Arbeitsvertrag im Kontext der Arbeitsplatzvermittlung durch z.B. Personaldienstleister oder Leiharbeitsfirmen (Poolbildung)
- Die Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zur Arbeit in einem anderen Land
- Die Vermittlung in Positionen bei europäischen Organen und Einrichtungen und anderen internationalen politischen, wirtschaftlichen, sozialen und wissenschaftlichen Organisationen sowie supranationalen Regulierungsstellen und ihren Agenturen
- Berufsbildungsangebote (Praktika), deren Abschluss eine zwingende Voraussetzung für den Zugang zu einem Beruf in bestimmten Sektoren und Teil eines Studiums sind (z. B. Medizin, Architektur, Recht, Luftfahrtindustrie usw.)
- Unternehmen, die über die Inanspruchnahme von TMS Förderleistungen Gewinn anstreben oder erzielen (Gewinnverbot)
Bei Einstellungen, die über einen Personaldienstleister oder durch eine Arbeitnehmerüberlassung realisiert wurden, gibt die EU-Kommission die Setzung von Teilnehmerhöchstgrenzen pro Personaldienstleister oder Arbeitnehmerüberlassung vor. Im Projekt "YEJ 4" wie im Projekt "YEJ 5" ist diese Grenze auf 40 förderbare Teilnehmende im Rahmen der Projektlaufzeit festgelegt. Als relevantes Eingangsdatum für die Erfassung der Anzahl gilt der Eingang der Anfrage über die EURES-Beraterin / den EURES-Berater mit allen erforderlichen Dokumenten und dem Nachweis der EURES-Beratung beim Projektträger ZAV. Rekrutierungswege müssen durch Antragsteller*innen transparent gemacht werden.
Beratung:
Die Beratung der teilnehmenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch eine EURES-Beraterin / einen EURES-Berater ist eine verpflichtende Voraussetzung, vor allem aber ist sie ein zentraler Pfeiler, um eine nachhaltige und faire Integration zu gewährleisten.
Als Arbeitgeber*in wenden Sie sich bitte rechtzeitig, d.h. vor der Rekrutierung oder Einstellung, an Ihren zuständigen Arbeitgeberservice. Hier erhalten sie Informationen zur Veröffentlichung Ihrer Stellenangebote über das EURES-Portal und Unterstützung bei Fragen der Rekrutierung für schwer zu besetzende Stellen.
Sollten Sie ein Integrationsprogramm (YEJ 4) für Ihre neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem EU-Ausland entwickeln wollen, wenden Sie sich bitte mindestens 20 Arbeitstage vor der Arbeitsaufnahme der neuen Mitarbeiterin/des neuen Mitarbeiters an Ihren zuständigen Arbeitgeberservice. Das Trainingsprogramm (YEJ 5) kann bis zum Ablauf des dritten Beschäftigungsmonats beantragt werden - wenden Sie sich daher bitte bis spätestens zum Ablauf des zweiten Beschäftigungsmonats an Ihren zuständigen Arbeitgeberservice. Im weiteren Verlauf werden Sie individuell und systematisch durch einen spezialisierten Kooperationspartner beraten und unterstützt. So werden gute Voraussetzungen geschaffen, dass sich Menschen in Ihrem Betrieb und im neuen sozialen Umfeld wohlfühlen, aber auch Ihre Bedarfe zielführend gedeckt (YEJ 4) oder erforderliche Qualifizierungen (YEJ 5) gestartet werden können.