Aktuelles

Relevante interne und externe Informationen stellen wir hier dem EURES-Netzwerk zur Verfügung.
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Datum | Infos |
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23.06.2022 |
EUREStv (Niederlande)
Join us on the 1st of July and watch our first episode of EUREStv. Topics are EURES members & partners, reciprocity, international projects and Jobseekers services. Do not miss out and join us on www.eures.tv! |
08.06.2022 |
Aktualisierte Ländersteckbriefe
Die Ländersteckbriefe wurden vom EURES-NCO aktualisiert. Zudem enthalten diese nun auch eine Auflistung der Social-Media-Kanäle sowie der EURES-Mitglieder und EURES-Partner in den jeweiligen Ländern. |
27.05.2022 |
3G-Regel entfällt bei Einreise ab dem 01.06.2022
Ab dem 1. Juni 2022 muss bei der Einreise nach Deutschland kein 3G-Nachweis (geimpft, genesen oder getestet) mehr erbracht werden. Damit soll die Mobilität und Freizügigkeit des Reiseverkehrs wieder erleichtert werden. Die geänderte Corona-Einreiseverordnung gilt zunächst bis zum 31. August 2022. |
04.03.2022 |
Dritte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung vom 01. März 2022 der Bundesregierung Deutschlands
Zusammenfassung der Verordnungsinhalte Die 3. Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung ist am 3. März 2022 in Kraft getreten. Die Geltungsdauer der Verordnung wird bis zum 19. März 2022 verlängert. Update vom 27. April 2022: Die Geltungsdauer der Verordnung wird bis zum 31. Mai 2022 verlängert. Ausweisung von Risiko- und Hochrisikogebieten Risikogebiete werden in zwei Kategorien ausgewiesen: Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete. Die Einstufung als Hochrisikogebiet erfolgt nur noch für solche Gebiete, in denen eine hohe Inzidenz in Bezug auf die Verbreitung von Varianten mit im Vergleich zur Omikron-Variante höheren Virulenz (krankmachende Eigenschaften) besteht. Eine Liste der Hochrisiko- und Virusvariantengebiete finden Sie beim Robert Koch Institut. Anmeldepflicht Bei einem Aufenthalt zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem zum Zeitpunkt der Einreise als Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet eingestuften Gebiet, muss bereits vor der Einreise die digitale Einreiseanmeldung unter www.einreiseanmeldung.de vorgenommen werden. Sollte aufgrund fehlender technischer Ausstattung oder einer technischen Störung eine digitale Einreiseanmeldung nicht möglich sein, muss stattdessen eine Ersatzmitteilung in Papierform ausgefüllt werden.
Alle Einreisenden sind – unabhängig davon, ob sie sich in einem Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet aufgehalten haben oder nicht – verpflichtet, bei Einreise über einen Impf-, Test- oder Genesenennachweis zu verfügen. Reisende, die sich in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem zum Zeitpunkt der Einreise als Virusvariantengebiet eingestuften Gebiet aufgehalten haben, müssen bei der Einreise einen negativen PCR-Test vorlegen. Ein Impf- oder Genesenennachweis reicht nicht aus. Der Test darf maximal 48 Stunden zurückliegen. Absonderungspflicht Wer sich in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet aufgehalten hat, muss sich grundsätzlich direkt nach Ankunft in häusliche Quarantäne begeben. Beendigung bei Hochrisikogebieten: Die häusliche Quarantäne kann vorzeitig beendet werden, wenn ein Genesenennachweis, ein Impfnachweis oder ein negativer Testnachweis über das Uploadportal der Digitalen Einreiseanmeldung übermittelt wird. Wird ein Genesenen- oder Impfnachweis bereits vor Einreise übermittelt, ist keine Quarantäne erforderlich. Der Test darf frühestens fünf Tage nach der Einreise erfolgt sein. Beendigung bei Virusvariantengebieten: Nach Aufenthalt in Virusvariantengebieten dauert die Quarantäne grundsätzlich 14 Tage. Die häusliche Quarantäne endet außerdem automatisch, sobald das betroffene Gebiet nicht mehr unter www.rki.de/risikogebiete gelistet ist. Einreise mit Kindern Kinder unter 12 Jahren sind von der Nachweispflicht befreit. Für Kinder unter 6 Jahren entfällt die Quarantänepflicht. Bei Kindern zwischen sechs und zwölf Jahren, die keinen Genesenen- oder Impfnachweis übermittelt haben, endet die Quarantäne fünf Tage nach der Einreise oder mit Übermittlung des Testnachweises vor dem Ablauf von fünf Tagen. Beförderungsverbot Für Virusvariantengebiete besteht ein Beförderungsverbot. Die Beförderung nach Deutschland ist dann nur in eng begrenzten Ausnahmefällen möglich. |