Navigation und Service

Die EURES-Verordnung

Verordnung (EU) 2016/589

Im Mai 2016 wurde die EURES-Verordnung in Kraft gesetzt.

Ziel der Verordnung ist es, einen Rahmen für die Zusammenarbeit zur Erleichterung der in der EU garantierten Ausübung der Arbeitnehmerfreizügigkeit sowie die Verstärkung der Koordinierung und des Informationsaustauschs zwischen den Mitgliedstaaten festzulegen.

In der Verordnung werden die Zusammensetzung des Netzes, die Zuständigkeiten der EURES-Mitglieder und EURES-Partner, die Governance des Netzes, die für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu erbringenden Dienstleistungen und die Art und Weise der Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs zwischen den Mitgliedstaaten über die Arbeitskräftemobilität innerhalb der EU festgelegt.

Die EURES-Verordnung ermöglicht es der Europäischen Kommission zur Konkretisierung verschiedener dort beschriebener Aufgaben Durchführungsrechtsakte zu erlassen.

Verpflichtungen

Einige der wichtigsten Verpflichtungen die sich aus der EURES-Verordnung ergeben:

  • Alle Mitgliedstaaten müssen Systeme für die Aufnahme neuer Mitglieder und Partner in das EURES-Netz einrichten.
  • Die Aufgaben der EURES-Mitglieder und EURES-Partner sind verbindlich festgelegt. Verschiedene flankierende Unterstützungsleistungen, wie die Kundenbetreuung nach der Vermittlung, vervollständigen das EURES-Serviceangebot.
  • Das gesamte Stellenangebot der am Netz beteiligten EURES-Mitglieder und EURES-Partner soll auf dem EURES-Portal zugänglich sein und um berufliche Ausbildungs- und sozialversicherungspflichtige Praktikumsstellenangebote ergänzt werden.
  • Bewerberprofile und Lebensläufe aus dem gesamten EURES-Netzwerk sollen ebenfalls auf das EURES-Portal exportiert werden und unter Nutzung des europäischen Klassifizierungssystems für Fähigkeiten/Kompetenzen, Qualifikationen und Berufe (ESCO) automatisch mit dem Stellenangebot abgeglichen werden.
  • Die EURES-Dienstleistungen sollen besser sichtbar sein. EURES-Dienstleistungen sind mit der EURES-Marke und dem EURES-Logo zu versehen und das konkrete Dienstleistungsangebot der EURES-Mitglieder und EURES-Partner und der Zugang hierzu werden öffentlich sichtbar gemacht.
  • EURES-Mitglieder und EURES-Partner richten eine oder mehrere Anlaufstellen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ein. In den Anlaufstellen sollen einerseits Anliegen geklärt werden. Andererseits bieten sie Zugang zu den EURES-Dienstleistungen. Zu ihren Aufgaben gehört auch der Verweis auf Einrichtungen außerhalb des Netzes, die insbesondere bei Fragen der sozialen Sicherheit informieren und unterstützen.
  • Mitgliedstaaten tauschen ihre Arbeitsmarktdaten. Diese sind die Grundlage für die Entwicklung von Ausgleichsmaßnahmen am europäischen Arbeitsmarkt.
  • Jedes EURES-Mitgliedsland erstellt eine Programmplanung. Es berichtet zu den wichtigsten EURES-Aktivitäten und zur Aufstellung des nationalen EURES-Netzwerks.
  • Das EURES-NCO und die Europäische Kommission erheben Daten zu den Informations-, Beratungs- und Vermittlungsdienstleistungen des Netzes und zur Zufriedenheit der Nutzerinnen und Nutzer von EURES auf nationaler Ebene und analysieren diese.