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Mitglieder und Partner

Ziele und Aufgaben

Flagge der Europäischen Union

Die Mitglieder und Partner im EURES-Netzwerk sind folgenden Zielen verpflichtet

  • die grenzüberschreitende Arbeitnehmermobilität in den Mitgliedstaaten fördern
  • das Recht auf Arbeitsnehmerfreizügigkeit durch Information und Beratung verwirklichen
  • EURES zu einem wirksamen Beschäftigungsinstrument weiterentwickeln, das
    • durch Vermittlung in Arbeit einen sichtbaren Beitrag zur Lösung von Problemen am europäischen Arbeitsmarkt leistet und
    • die Ausgleichsfunktion der europäischen Arbeitsmärkte systematisch nutzt.

EURES-Mitglieder erfüllen alle Aufgaben im Sinne der Verordnung und ergänzen das bestehende Dienstleistungsangebot des EURES-Netzwerkes. Sie erhöhen das Stellen- und Bewerbervolumen und weiten das Informations- und Beratungsangebot aus. Die öffentlichen Arbeitsmarktservices in den Mitgliedstaaten sind als EURES-Mitglieder gesetzt.

EURES-Partner erbringen mindestens eine der Aufgaben der Mitglieder.

Die EURES-Verordnung 2016/589 vom 13. April 2016 sieht die Erweiterung des EURES-Netzwerks vor und legt fest, dass jeder Mitgliedstaat ein Verfahren für die Zulassung von Einrichtungen als EURES-Mitglieder und EURES-Partner einführt.

Das deutsche EURES-Netzwerk

Aktuell besteht das EURES-Netzwerk in Deutschland aus 18 Einrichtungen, dem EURES-Mitglied Bundesagentur für Arbeit (BA) sowie 17 EURES-Partnern. Eine Übersicht über alle Einrichtungen und Anlaufstellen finden Sie im EURES-Portal.

Erweiterung des EURES-Netzwerkes

  • Die EURES-Verordnung sieht die Erweiterung des EURES-Netzwerkes für weitere Einrichtungen vor, die durch ihre Aktivitäten die Mobilität der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer innerhalb der EURES-Mitgliedstaaten stärken, Beschäftigungschancen verbessern und Unternehmen dabei unterstützen, Stellen besser und schneller zu besetzen.
  • Für die Erweiterung des EURES-Netzwerkes sieht die Verordnung ein Zulassungssystem vor, das jeder Mitgliedstaat für sein eigenes Hoheitsgebiet einrichtet.
  • Die Mitgliedstaaten legen die Anforderungen und Kriterien für die Zulassung als EURES-Mitglied und EURES-Partner fest.
  • Das Nationale Koordinierungsbüro EURES (EURES-NCO) führt das Zulassungsverfahren in Deutschland durch und koordiniert das EURES-Netzwerk.
  • Im Rahmen eines jährlichen Aufrufs erhalten interessierte Einrichtungen die Möglichkeit, einen Antrag auf Zulassung als EURES-Mitglied oder EURES-Partner beim EURES-NCO einzureichen. Sind die Voraussetzungen erfüllt, erteilt das EURES-NCO die Zulassung für fünf Jahre. Danach ist die erneute Antragstellung (verkürzter Antrag) erforderlich.

Zusatzinformationen

EURES-Expertise

Finden Sie die passende Anlaufstelle für den kollegialen Austausch im EURES-Wegweiser.

Zulassung

Informieren Sie sich auf der Seite Mitglied oder Partner werden über das Verfahren.