Mitglieder und Partner
Ziele und Aufgaben
Die Mitglieder und Partner im EURES-Netzwerk sind folgenden Zielen verpflichtet
- die grenzüberschreitende Arbeitnehmermobilität in den Mitgliedstaaten fördern
- das Recht auf Arbeitsnehmerfreizügigkeit durch Information und Beratung verwirklichen
- EURES zu einem wirksamen Beschäftigungsinstrument weiterentwickeln, das
- durch Vermittlung in Arbeit einen sichtbaren Beitrag zur Lösung von Problemen am europäischen Arbeitsmarkt leistet und
- die Ausgleichsfunktion der europäischen Arbeitsmärkte systematisch nutzt.
EURES-Mitglieder erfüllen alle Aufgaben im Sinne der Verordnung und ergänzen das bestehende Dienstleistungsangebot des EURES-Netzwerkes. Sie erhöhen das Stellen- und Bewerbervolumen und weiten das Informations- und Beratungsangebot aus. Die öffentlichen Arbeitsmarktservices in den Mitgliedstaaten sind als EURES-Mitglieder gesetzt.
EURES-Partner erbringen mindestens eine der Aufgaben der Mitglieder.
Die EURES-Verordnung 2016/589 vom 13. April 2016 sieht die Erweiterung des EURES-Netzwerks vor und legt fest, dass jeder Mitgliedstaat ein Verfahren für die Zulassung von Einrichtungen als EURES-Mitglieder und EURES-Partner einführt.
Das deutsche EURES-Netzwerk
Aktuell besteht das EURES-Netzwerk in Deutschland aus 18 Einrichtungen, dem EURES-Mitglied Bundesagentur für Arbeit (BA) sowie 17 EURES-Partnern. Eine Übersicht über alle Einrichtungen und Anlaufstellen finden Sie im EURES-Portal.
Erweiterung des EURES-Netzwerkes
- Die EURES-Verordnung sieht die Erweiterung des EURES-Netzwerkes für weitere Einrichtungen vor, die durch ihre Aktivitäten die Mobilität der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer innerhalb der EURES-Mitgliedstaaten stärken, Beschäftigungschancen verbessern und Unternehmen dabei unterstützen, Stellen besser und schneller zu besetzen.
- Für die Erweiterung des EURES-Netzwerkes sieht die Verordnung ein Zulassungssystem vor, das jeder Mitgliedstaat für sein eigenes Hoheitsgebiet einrichtet.
- Die Mitgliedstaaten legen die Anforderungen und Kriterien für die Zulassung als EURES-Mitglied und EURES-Partner fest.
- Das Nationale Koordinierungsbüro EURES (EURES-NCO) führt das Zulassungsverfahren in Deutschland durch und koordiniert das EURES-Netzwerk.
- Im Rahmen eines jährlichen Aufrufs erhalten interessierte Einrichtungen die Möglichkeit, einen Antrag auf Zulassung als EURES-Mitglied oder EURES-Partner beim EURES-NCO einzureichen. Sind die Voraussetzungen erfüllt, erteilt das EURES-NCO die Zulassung für fünf Jahre. Danach ist die erneute Antragstellung (verkürzter Antrag) erforderlich.