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Europäische Arbeitsbehörde (ELA)

Auf Initiative der Europäischen Kommission wurde am 31. Juli 2019 die Europäische Arbeitsbehörde (European Labour Authority, ELA) als eine europäische Aufsichts- und Umsetzungsbehörde gegründet. Ihr Auftrag ist es, für eine faire und wirksame Durchsetzung der EU-Vorschriften zur Arbeitskräftemobilität sowie zur Koordinierung der sozialen Sicherheit zu sorgen. Zudem soll sie es Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen erleichtern, die Vorteile des Binnenmarktes zu nutzen.

Die Behörde hat folgende Aufgaben:

  • Einzelpersonen und Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern einen Zugang zu Information über ihre Rechte und Pflichten sowie über relevante Dienstleister bieten,
  • die grenzübergreifende Zusammenarbeit in der grenzüberschreitenden Durchsetzung relevanter EU-Regelungen fördern, einschließlich gemeinsamer Untersuchungen vor Ort,
  • bei Auseinandersetzungen zwischen nationalen Behörden oder bei Störungen des Arbeitsmarkts vermittelnd tätig werden und Lösungen erleichtern.

Die ELA soll nationale Behörden unterstützen. Zugleich soll sie Synergien zwischen bestehenden EU-Behörden zur Bedarfsplanung, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Umstrukturierungen und den Umgang mit Schwarzarbeit sichern.

Seit dem 01.07.2021 übernimmt die ELA die Aufgaben des vorher bei der EU-Kommission angesiedelten Europäischen EURES-Koordinierungsbüros (ECO).

Homepage: https://www.ela.europa.eu/

Zusatzinformationen

ECO

Kurze Übersicht über die Aufgaben des ECO