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Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.eures-deutschland.de veröffentlichte Webseite der Bundesagentur für Arbeit.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Webseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einem unabhängigen BITV 2.0-Test, der im Juni 2021 durchgeführt wurde.

Aufgrund der Überprüfung ist die Webseite mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar.

Die nachstehend aufgeführten Anforderungen der WCAG 2.1 sind noch nicht vollständig umgesetzt: 

Tabelle mit Angaben zu noch nicht vollständig umgesetzten Anforderungen
WCAG 2.1Nutzung mit eingeschränktem Sehvermögen bzw. ohne FarbwahrnehmungNutzung ohne Sehvermögen
Textalternativen
(Anforderung 1.1)
teilweise vereinbarteilweise vereinbar
Zeitbasierte Medien
(Anforderung 1.2)
vereinbarvereinbar
Anpassbarkeit
(Anforderung 1.3)
teilweise vereinbarteilweise vereinbar
Unterscheidbarkeit
(Anforderung 1.4)
teilweise vereinbarteilweise vereinbar
Tastaturerreichbarkeit
(Anforderung 2.1)
vereinbarvereinbar
Navigierbarkeit
(Anforderung 2.4)
teilweise vereinbarteilweise vereinbar
Lesbarkeit
(Anforderung 3.1)
vereinbarvereinbar
Vorhersehbarkeit
(Anforderung 3.2)
vereinbarteilweise vereinbar
Eingabehilfen
(Anforderung 3.3)
teilweise vereinbarteilweise vereinbar
Kompatibilität
(Anforderung 4.1)
vereinbarteilweise vereinbar

 

Tabelle mit Angaben zu noch nicht vollständig umgesetzten Anforderungen
WCAG 2.1Nutzung mit eingeschränkter Handhabung oder KraftNutzung ohne bzw. mit eingeschränktem HörvermögenNutzung mit kognitiven Einschränkungen
Textalternativen
(Anforderung 1.1)
teilweise vereinbarteilweise vereinbarteilweise vereinbar
Zeitbasierte Medien
(Anforderung 1.2)
vereinbarvereinbarvereinbar
Anpassbarkeit
(Anforderung 1.3)
teilweise vereinbarvereinbarteilweise vereinbar
Unterscheidbarkeit
(Anforderung 1.4)
teilweise vereinbarvereinbarteilweise vereinbar
Tastaturerreichbarkeit
(Anforderung 2.1)
vereinbarvereinbarvereinbar
Navigierbarkeit
(Anforderung 2.4)
teilweise vereinbarvereinbarteilweise vereinbar
Lesbarkeit
(Anforderung 3.1)
teilweise vereinbarvereinbarteilweise vereinbar
Vorhersehbarkeit
(Anforderung 3.2)
vereinbarvereinbarteilweise vereinbar
Eingabehilfen
(Anforderung 3.3)
teilweise vereinbarvereinbarteilweise vereinbar
Kompatibilität
(Anforderung 4.1)
vereinbarvereinbarvereinbar

Fakultativ barrierefreie Inhalte

Die Zugänglichkeit zu unseren Informationen für alle Menschen hat für uns einen hohen Stellenwert. Deshalb arbeiten wir kontinuierlich an der Verbesserung der Barrierefreiheit.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 15. Juni 2021 erstellt und zuletzt am 15. Juni 2021 aktualisiert.

Barrieren melden: Feedback und Kontaktmöglichkeiten

Sie möchten uns bestehende Barrieren auf unseren Webseiten melden? Oder Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erhalten?

Nutzen Sie unser Kontaktformular.

Post-Anschrift

Bundesagentur für Arbeit (BA)
Regensburger Straße 104
90478 Nürnberg

Telefonnummern

Für Arbeitnehmer: 0800 4 5555-00 (kostenfrei)
Für Arbeitgeber: 0800 4 5555-20 (kostenfrei)

Gebärdentelefonie und Schrifttelefonie

Für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen gibt es das kostenlose Servicetelefon für Hörgeschädigte.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundeseine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.

Anforderungen an barrierefreie Angebote nach WCAG 2.1

  • 1.1 Textalternativen: Für Nicht-Text-Inhalte stehen aussagekräftige Textalternativen zur Verfügung.
  • 1.2 Zeitbasierte Medien: Für zeitbasierte Medien (wie Videos) stehen Alternativen (wie Untertitel und Audiobeschreibungen) zur Verfügung.
  • 1.3 Anpassbarkeit: Die Inhalte können auf verschiedene Arten dargestellt werden, ohne dass Informationen oder Struktur verloren gehen.
  • 1.4 Unterscheidbarkeit: Die Inhalte sind leicht zu sehen oder zu hören.
  • 2.1 Tastaturerreichbarkeit: Alle Funktionalitäten sind per Tastatur zugänglich.
  • 2.2 Ausreichend Zeit: Für die Inhalte steht den Benutzenden ausreichend Zeit zur Verfügung, um diese zu lesen und zu benutzen.
  • 2.3 Krampfanfälle und körperliche Reaktionen: Die Inhalte sind so gestaltet, dass sie nicht zu Anfällen führen können.
  • 2.4 Navigierbarkeit: Benutzenden stehen ausreichen Mittel zur Verfügung, um zu navigieren, Inhalte zu finden und zu bestimmen, wo sie sich befinden.
  • 2.5 Eingabemodalitäten: Für die Funktionen stehen Eingabealternativen zur Verfügung.
  • 3.1 Lesbarkeit: Die Inhalte sind gut lesbar und gut verständlich.
  • 3.2 Vorhersehbarkeit: Die Inhalte verhalten sich vorhersehbar.
  • 3.3 Eingabehilfen: Die Fehlervermeidung und -korrektur wird ausreichend unterstützt.
  • 4.1 Kompatibilität: Die Kompatibilität mit aktuellen und zukünftigen Benutzeragenten, einschließlich assistierender Techniken ist gegeben.