Mitglied oder Partner werden
Erweiterung des EURES-Netzwerkes
- Die EURES-Verordnung 2016/589 vom 13. April 2016 sieht den Ausbau des EURES-Netzwerkes um weitere Arbeitsmarktakteure vor, um die Verfügbarkeit von Angeboten und Dienstleistungen zu erweitern.
- Neue EURES-Mitglieder und EURES-Partner sollen durch ihre Aktivitäten die Mobilität der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer innerhalb des EURES-Raums stärken, Beschäftigungschancen verbessern und Unternehmen dabei unterstützen, Stellen besser und schneller zu besetzen.
- Die Aufgaben der EURES-Mitglieder und EURES-Partner sind verbindlich festgelegt.
- Jeder Mitgliedstaat richtet für sein eigenes Hoheitsgebiet ein Zulassungsverfahren ein und legt Anforderungen und Kriterien für die Aufnahme neuer EURES-Mitglieder und EURES-Partner fest.
Vorteile
Die Teilnahme am EURES-Netzwerk als EURES-Mitglied oder EURES-Partner
- öffnet Ihnen den Zugang zu den europäischen Arbeitsmärkten in über 30 Mitgliedstaaten,
- stärkt die Sichtbarkeit Ihrer internationalen Aktivitäten und
- ermöglicht Ihnen die Beteiligung an europaweiten arbeitsmarkt- und bildungspolitischen Initiativen
10 gute Gründe für die Teilnahme am EURES-Netzwerk
EURES öffnet die Tür zu den europäischen Arbeitsmärkten
Wie kann ich die Zulassung beantragen?
- Das Nationale Koordinierungsbüro EURES (EURES-NCO) führt das Verfahren für die Zulassung von EURES-Mitgliedern und EURES-Partnern in Deutschland durch.
- Im Rahmen eines jährlichen Aufrufs können interessierte Einrichtungen einen Antrag auf Zulassung als EURES-Mitglied oder EURES-Partner beim EURES-NCO einreichen.
- Sind alle Anforderungen und Kriterien erfüllt, erteilt das EURES-NCO die Zulassung für fünf Jahre. Danach ist die erneute Antragstellung (verkürzter Antrag) erforderlich.
Quick-Check
Mit unserem Quick-Check können Sie prüfen, ob für Ihre Einrichtung die Teilnahme am EURES-Netzwerk in Betracht kommt.
Informationen rund um Antragstellung und Zulassung
- Leitfaden zur Zulassung von EURES-Mitgliedern und EURES-Partnern (PDF, 657KB, Datei ist nicht barrierefrei)
- Kriterienkatalog für die Zulassung (PDF, 500KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Informationsangebot des EURES-NCO
Auf dieser Website finden Sie weiterführende EURES-Informationen, insbesondere zu Planung/Berichterstattung, Datenerhebung und Qualifizierung um mehr über die Anforderungen an EURES-Mitglieder und EURES-Partner zu erfahren.
Ansprechpartner für das Zulassungsverfahren und alle Fragen zur Antragstellung ist das EURES-NCO. Wir informieren Sie gerne.
Sie erreichen das EURES-NCO per E-Mail über den Kontaktbutton auf dieser Seite oder telefonisch unter 0228/ 50208 – 2820.
Unterlagen für die Antragstellung
Das EURES NCO stellt die Unterlagen für die Antragstellung auf Zulassung als EURES-Mitglied/EURES-Partner von Anfang Januar bis 31. März des Jahres zur Verfügung (jährlicher Aufruf). Die Frist für die Antragstellung endet am 31. Mai des Jahres.