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Mitglied oder Partner werden

Zulassung-Informationen und Anträge - Antrag stellen

Erweiterung des EURES-Netzwerkes

  • Die EURES-Verordnung 2016/589 vom 13. April 2016 sieht den Ausbau des EURES-Netzwerkes um weitere Arbeitsmarktakteure vor, um die Verfügbarkeit von Angeboten und Dienstleistungen zu erweitern.
  • Neue EURES-Mitglieder und EURES-Partner sollen durch ihre Aktivitäten die Mobilität der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer innerhalb des EURES-Raums stärken, Beschäftigungschancen verbessern und Unternehmen dabei unterstützen, Stellen besser und schneller zu besetzen.
  • Die Aufgaben der EURES-Mitglieder und EURES-Partner sind verbindlich festgelegt.
  • Jeder Mitgliedstaat richtet für sein eigenes Hoheitsgebiet ein Zulassungsverfahren ein und legt Anforderungen und Kriterien für die Aufnahme neuer EURES-Mitglieder und EURES-Partner fest.

Vorteile

Die Teilnahme am EURES-Netzwerk als EURES-Mitglied oder EURES-Partner

  • öffnet Ihnen den Zugang zu den europäischen Arbeitsmärkten in über 30 Mitgliedstaaten,
  • stärkt die Sichtbarkeit Ihrer internationalen Aktivitäten und
  • ermöglicht Ihnen die Beteiligung an europaweiten arbeitsmarkt- und bildungspolitischen Initiativen

10 gute Gründe für die Teilnahme am EURES-Netzwerk

EURES öffnet die Tür zu den europäischen Arbeitsmärkten

10 gute Gründe für die Teilnahme am EURES-Netzwerk

Wie kann ich die Zulassung beantragen?

  • Das Nationale Koordinierungsbüro EURES (EURES-NCO) führt das Verfahren für die Zulassung von EURES-Mitgliedern und EURES-Partnern in Deutschland durch.
  • Im Rahmen eines jährlichen Aufrufs können interessierte Einrichtungen einen Antrag auf Zulassung als EURES-Mitglied oder EURES-Partner beim EURES-NCO einreichen.
  • Sind alle Anforderungen und Kriterien erfüllt, erteilt das EURES-NCO die Zulassung für fünf Jahre. Danach ist die erneute Antragstellung (verkürzter Antrag) erforderlich.

Quick-Check

Mit unserem Quick-Check können Sie prüfen, ob für Ihre Einrichtung die Teilnahme am EURES-Netzwerk in Betracht kommt.

Informationen rund um Antragstellung und Zulassung

Informationsangebot des EURES-NCO

Auf dieser Website finden Sie weiterführende EURES-Informationen, insbesondere zu Planung/BerichterstattungDatenerhebung und Qualifizierung um mehr über die Anforderungen an EURES-Mitglieder und EURES-Partner zu erfahren.

Ansprechpartner für das Zulassungsverfahren und alle Fragen zur Antragstellung ist das EURES-NCO. Wir informieren Sie gerne.

Sie erreichen das EURES-NCO per E-Mail über den Kontaktbutton auf dieser Seite oder telefonisch unter 0228/ 50208 – 2820.

Unterlagen für die Antragstellung

Das EURES NCO stellt die Unterlagen für die Antragstellung auf Zulassung als EURES-Mitglied/EURES-Partner von Anfang Januar bis 31. März des Jahres zur Verfügung (jährlicher Aufruf). Die Frist für die Antragstellung endet am 31. Mai des Jahres.

Zusatzinformationen

The expanding EURES network

Ein Erklärvideo zur Erweiterung des EURES-Netzwerks

Kontakt

Das EURES-NCO steht Ihnen bei Fragen zur Antragstellung und Zulassung zur Verfügung.
Sie erreichen uns unter
EURES-NCO-Zulassung@arbeitsagentur.de.

Rechtsgrundlagen

Informieren Sie sich über die EURES-Verordnung und die dazugehörigen Durchführungsanweisungen